Allgemeine Einkaufs- und Lieferungsbedingungen
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Stand März 2017 (Version 1.6)
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als AGB) gelten für alle Geschäfts-beziehungen zwischen der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG und Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch gegenüber Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten, etc.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGBs Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltslos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG gelten für Bestellungen im Internet, auf schriftlichem Wege oder bei Bestellungen per Telefon. Ergänzend, sofern diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmung des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB), die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Incoterms der Internationalen Handelskammer in Paris in der jeweils zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.
§ 2 Abschluss eines Vertrages
a) Vertragsschluss über den Onlineshop der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG
Die von der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG im Internet im Onlineshop zum Abruf bereitgehaltenen Waren und Beschreibungen stellen ebenso wenig wie die Angebote in Prospekten kein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Der Kunde leitet die Vertragsabwicklung ein, indem er ein Angebot abgibt, die Ware zu erwerben.
Dies geschieht durch ein Hinzufügen der ausgesuchten Ware zu dem Warenkorb im Internet sowie durch Absendung der schriftlichen Bestellung.
Nach Eingabe der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen, wie beispielsweise Versandadresse, Bestelldaten und Auswahl der Bezahlungsweise erfolgt ein bindendes Kaufangebot durch Absendung der schriftlichen Bestellung bzw. durch ein Klicken auf dem Button „bestellen".
Die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang des Angebotes zu überprüfen und anzunehmen.
Unabhängig hiervon versendet die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG nach Zugang des Angebotes / der Bestellung des Kunden eine Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang des Angebotes des Kunden auf dem Server der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme dar.
Der Kaufvertrag wird zwischen der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG und dem Kunden geschlossen, wenn das bestellte Produkt an den Kunden versandt wird. In diesem Falle bestätigt die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG den Versand mit einer gesonderten Versandbestätigung. Unabhängig hiervon kann die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG die Annahme des Angebotes auch durch E-Mail, schriftlich, Fax oder Telefon bestätigen.
b) Vertragsschluss per Telefon/schriftlich
Sofern der Kunde der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG eine Bestellung per Telefon oder schriftlich platziert, so ist hierdurch noch kein Kaufvertrag geschlossen.
In diesem Falle wird die Bestellung des Kunden von der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG aufgenommen, die Verfügbarkeit geprüft und hiernach eine gesonderte Bestätigung per Mail, auf dem Postweg oder telefonisch übermittelt. Mit dieser Bestätigung wird dann der Kaufvertrag geschlossen.
Sollte die Bestellung schriftlich erfolgen, so stellt der Eingang der Bestellung bei der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG noch keinen Kaufvertragsabschluss dar. In diesem Falle wird die Verfügbarkeit der bestellten Ware geprüft und dem Kunden hiernach der Vertragsabschluss, entweder durch ein Schreiben, durch E-Mail oder fernmündlich bestätigt.
c) Angebote freibleibend
Sämtliche Angebote der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG sind freibleibend.
d) Testphase
Solange und soweit mit der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG gesondert ausdrücklich schriftlich verein-bart, ist der Kunde berechtigt, das überlassene Produkt 4 Wochen lang ab Ablieferungsdatum bzw. Übergabe-datum durch den Außendienst zu testen. In diesem Falle hat der Kunde eine Miete von 100 EUR/Woche und die anfallenden Liefer- und Transportkosten zu übernehmen. Der Kunde ist in diesem Falle dafür verantwortlich, das überlassene Produkt äußerst schonend zu behandeln. Der Kunde ist, sollte er das Produkt nicht erwerben wollen, für jeden Schaden, der an dem Gerät während seiner Besitzzeit auftritt, verantwortlich. Sollte der Kunde das überlassene Produkt nicht innerhalb der vereinbarten Erprobungsdauer der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG zurückgeben, wobei für die Rechtzeitigkeit des Eingangs des Produktes bei der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG maßgeblich ist, so kommt der Kaufvertrag in diesem Moment unbedingt zustande und der Kaufpreis ist fällig. In diesem Falle wird dem Kunden eine entsprechende Rechnung durch die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG zugeschickt.
§ 3 Preise
Lieferungen und Preise verstehen sich ab Werk/Verwaltung MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG, Bayreuther Straße 11 a, 95615 Marktredwitz.
Sämtliche Preise werden in EURO angegeben und sind Netto-Preise. Die aktuell gültige Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind ebenfalls nicht in den Preisen enthalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist es dem Kunden der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG gestattet, den Geldbetrag innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Zahlung hat dabei durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG ohne jegliche Abzüge zu erfolgen.
Sofern ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis nicht in einer Summe, sondern in Teilzahlungen zu leisten. In diesem Falle gilt § 11 mit der Maßgabe, dass der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug gerät. In diesem Falle ist dann auch die Teilzahlungsvereinbarung hinfällig und der gesamt dann noch offene Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig.
Bei allen angegebenen Preisen für Software bzw. Software-Module handelt es sich um Einzelplatzversionen immer bezogen / lizenziert nur auf eine Hardware. Für Mehrplatzversionen gelten gesonderte Preisvereinbarungen. Gleiches gilt, wenn eine Basis-Software / Software-Module mit mehreren Hardware-Komponenten zur Anwendung kommen soll.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Kunden der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zu-rückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag und aus dem Rechtsverhältnis mit dem Kunden insgesamt verbleibt die Sache im Eigentum der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG nicht gehörenden Sachen erwirbt die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien. Der Käufer der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes (einschließlich der Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer) aus der Veräußerung der Waren einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche an MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG ab.
Nach Veräußerung von Waren, an den die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der ihren Miteigentumsanteil entspricht. Zur Ein- ziehung dieser Forderung bleibt der Kunde der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG auch nach der Abtretung berechtigt. Die Berechtigung der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG ist dazu verpflichtet, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies der Fall, kann die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Auskünfte erteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Dritten die Abtretung mitteilt und offenlegt.
§ 6 Lieferung und Termine
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, sind sämtliche angegebenen Liefertermine unverbindlich. Höhere Gewalt jeder Art, wie beispielsweise unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, rechtmäßige Streiks, rechtmäßige Aussperrungen usw. befreien für die Dauer und Umfang der Störung die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG von der Verpflichtung zur Lieferung oder zur Abnahme.
Dies gilt auch dann, wenn diese Störungen bei den Zulieferern der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG eintreten.
§ 7 Rücktritt durch die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG
Die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG hat das Recht, die Lieferung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. In diesem Fall hat die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG dem Kunden dies mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, eine geeignete und taugliche Sicherheit zu stellen. In diesem Falle ist ein Rücktritt der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG nicht möglich. Die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG wird in einem solchen Fall dem Kunden eine Frist setzen zur Bezahlung des Kaufpreises mittels Vorkasse oder zur Bestellung einer Sicherheit Zug um Zug gegen Auslieferung des bestellten Produktes. Übt die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG das ihr nach dieser Vorschrift zustehende Rücktrittsrecht aus, so sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung und Rügeobliegenheit
Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels an der Ware bestehen nur, wenn der Kunde gegenüber der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG diese Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware bzw. bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe des behaupteten Mangels rügt. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Ware, die Ware auf ihre Ordnungsgemäßheit und Mangelfreiheit hin zu untersuchen.
Anderenfalls sind sämtliche Gewährleistungsansprüche und hiermit zusammenhängende Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die Untersuchungspflicht des Kunden der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG erstreckt sich auf die gesamte erhaltene Lieferung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang der Mängelrüge in schriftlicher Form bei der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG.
Solange und soweit berechtigte Mängel angezeigt werden, ist die MEDPREVENT Systems GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl verpflichtet, eine mangelfreie Sache im Austausch gegen Überlassung der mangelhaften Sache zu liefern oder den Mangel zu beseitigen. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache ordnungsgemäß zu verpacken und an die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG zur Ermöglichung ihrer Gewährleistungsverpflichtung zu versenden. Schlägt die Nacherfüllung fehl (nach zweimaligem Versuch) ist der Kunde berechtigt, entweder den vereinbarten Kaufpreis zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf behauptete Mängel, die jedoch einen natürlichen Verschleiß oder eine Beschädigung durch eine unsachgemäße Behandlung darstellen. Insbesondere haftet die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG nicht für Veränderungen der übersandten Ware durch eine unsachgemäße Handhabung oder Lagerung. Die Gewährleistungsverpflichtung der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG besteht nicht, wenn der Kunde der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG ohne Zustimmung der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG selbst eine Nachbesserung vornimmt oder durch Dritte nachbessern lässt. Die Haftung der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG im Rahmen der Gewährleistung besteht nur für unmittelbare Schäden, nicht jedoch für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.
§ 9 Hinweis zum Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht auf den Kunden mit Übergabe an das mit der Durchführung des Transportes beauftragte Unternehmen über.
§ 10 Nutzungs- und Urheberrechte
MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG stehen alle Urheberrechte an den von MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG entwickelten und den Kunden zur Verfügung gestellten Softwareprogrammen sowie den in digitalisierter Form zur Verfügung gestellten Frequenzen aller natürlichen Stoffe und sonstiger Produkte zu.
Der Kunde erhält an diesen Gegenständen ausschließlich ein einfaches unbefristetes Nutzungsrecht auf der Grundlage der vertraglichen Regelungen zur Nutzung dieser Gegenstände für seine eigenen betrieblichen Zwecke.
Die Übertragung dieses Nutzungsrechtes an Dritte ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände gegenüber Dritten vollständig geheim zu halten und in jeder Beziehung vertraulich zu behandeln.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG haftet für Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
Hiervon unberührt bleibt die Haftung der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG nach dem Produkthaftungsgesetz.
Außer bei Personenschäden ist die Haftung der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG - außer bei Vor-satz - auf dem vorhersehbaren Schaden beschränkt.
§ 12 Verantwortungsabgrenzung
Die Auswertung der von dem Kunden unter Verwendung der von MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG gelieferten Hard- und Software erhobenen Daten und die daraus vom Kunden abgeleiteten Therapieempfehlungen erfolgen ausschließlich in Verantwortung und im Risiko des Kunden.
MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG stellt ausschließlich die vertragsgegenständliche Hard- und Software aufgrund der abgeschlossenen Verträge mit dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung im Betrieb des Kunden erfolgt ausschließlich in Verantwortung und auf Risiko des Kunden. Der Kunde stellt MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Nutzung und Verwendung der von MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG gelieferten Hard- und Software und sonstiger Vertragsgegenstände herrühren, vollständig frei.
§ 13 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, oder hat er seine Zahlung eingestellt, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Leistung eventuell gewährter Stundungszusagen. Teilzahlungsvereinbarungen oder ähnliche Abreden werden hinfällig. Sofern Auskünfte oder andere Tatsachen eine Gefährdung der Ansprüche der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG aus den durchgeführten oder vorstehenden Lieferungen ergeben, so ist die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. Sofern der Kunde der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG in Zahlungsverzug ist, ist die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG berechtigt, den Kunden das Recht zur Weiterveräußerung der Ware, die Einziehungsermächtigung und sein Besitzrecht an allen nicht vollständig bezahlten Waren abzuerkennen. Ab Zahlungsverzug ist die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG des Weiteren berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Verzugseintritt zu verlangen. Ab Zahlungsverzug ist die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG des Weiteren berechtigt, die Einräumung des unmittelbaren Besitzes an den Waren zu verlangen und diese beim Kunden in dessen Geschäftsräumen auszusuchen und wegzunehmen.
§ 14 Bildrechte und Copyright
Sämtliche verwendeten Grafiken und Bilder unterliegen dem Deutschen Urheberrecht. Diese Urheberrechte liegen bei der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG oder bei Partnern der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Gleiches gilt für die von der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG oder deren Partnern vorformulierten Produktbeschreibungen.
An der erworbenen Software erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, bei vollständiger Zahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag ein zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung. Jegliche Überarbeitung, Dekompilierung, Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung und Vermarktung der Software ist durch den Kunden nicht erlaubt.
§ 15 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung, Reklamation und zur Versandabwicklung notwendigen Daten werden von der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG EDV-geschützt gespeichert.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung weitergegeben. Die Weitergabe der Daten erfolgt insoweit, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
Die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Kunden per Telefon, per Mail oder per Fax weitere Produkte anzubieten.
Der Kunde der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG ist berechtigt, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen, Änderungen zu verlangen oder eine Löschung geltend zu machen.
§ 16 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen
1.
Auf Verträge mit der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG, wobei die MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG jedoch berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
2.
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs oder des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmun- gen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
3.
Sämtliche Änderungen eines mit der MEDPREVENT systems GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrages bedürfen der - wie auch die Eingehung des Vertrages - außer es erfolgt eine Bestellung per Telefon - Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.